Jagdrecht, das

Jagdrecht, das

Das Jāgdrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Die Jagdgerechtigkeit, ohne Plural, S. dieses Wort. 2) An einigen Orten, derjenige Theil von einem gejagten Wilde, welcher dem Grundherren gegeben werden muß. S. Jägerrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Jagdrecht — Jagdrecht, die ausschließliche Befugnis zur Aufsuchung, Verfolgung, Tötung und Aneignung der wilden Tiere in einem gewissen Bezirk, während der Tierfang nur die Befugnis umfaßt, wilde, nicht jagdbare Tiere zu ergreifen und zu töten, also ohne… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Jagdrecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Jagdrecht werden zwei verschiedene Sachverhalte beschrieben. Einmal umfasst der Begriff als objektives Recht alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Andererseits wird auch das subjektive Recht zum Jagen als Jagdrecht… …   Deutsch Wikipedia

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  • Jagdrecht (Schweiz) — In der Schweiz setzt sich das Jagdrecht einerseits aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel aus dem Jahr 1986 und anderseits aus denjenigen der Jagdgesetze der einzelnen Kantone… …   Deutsch Wikipedia

  • Horn, das — Das Horn, des es, plur. die Hörner, Diminut. das Hörnchen, Oberd. Hörnlein, ein jeder sehr hervor ragender, hervor stehender Theil eines Dinges, besonders an dessen obersten Fläche. I. In der weitesten Bedeutung, wo es im Hochdeutschen veraltet… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Jagdlehen, das — Das Jāgdlehen, des s, plur. ut nom. sing. das Jagdrecht, so fern es einem andern zu Lehen gegeben wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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