- Anbringen
Anbringen, verb. irreg. act. S. Bringen.
1. In und an einem schicklichen Orte hervor bringen. Ein Blumenstück in dem Garten, einen Schrank in der Wand, eine Treppe in einem Hause anbringen. Ich habe in dem Hause noch ein Zimmer angebracht.
2. An den verlangten, an den schicklichen Ort bringen, mit verschiedenen, theils dunkeln Nebenbegriffen. (a) Einem einen Hieb, einen Stoß anbringen. Seine Stöße im Fechten wohl anbringen. Einem Thiere einen Schuß anbringen. Ein wohl angebrachter Streich. (b) Bey den Jägern wird die Herrschaft angebracht, wenn sie so geführet wird, daß sie zum Schusse komme. Eben daselbst werden die Schweiß- und Sauhunde angebracht, wenn man sie auf ein verwundetes Wild führet. (c) Auf eine bleibende Art an einen schicklichen Ort bringen. Ich habe mein Geld gut angebracht, auf eine vortheilhafte Art angewandt. Seine Waaren anbringen, oder sie an den Mann bringen, verkaufen. Ingleichen, in noch weiterer Bedeutung, so viel als versorgen. Seine Tochter wohl anbringen. Einen Bedienten bey einem Herrn, oder an einem Orte anbringen, ihn daselbst versorgen. Einen anbringen, absolute, ihm eine Versorgung verschaffen. (d) Vorbringen, vortragen, besonders von Worten und Reden. Eine Sache bey einem anbringen. Eine Bitte anbringen. Ich habe etwas bey ihm anzubringen, vorzutragen. Was ist dein Anbringen? was hast du vorzutragen? Eine Sache an dem gehörigen Orte anbringen, vortragen. (e) An einem schicklichen Orte, bey einer schicklichen Gelegenheit äußern. Ihr Spaß ist sehr zur Unzeit angebracht. Aber wir müssen doch einmahl unsere Worte anbringen, unser Anliegen vortragen, Weiße.
Und wagt, bey einem Glase Wein,
Das Wort für seinen Freund noch einmahl anzubringen,
Gell.
Sein Bröcklein Gelehrsamkeit anzubringen suchen. Ihr Vertrauen könnte nicht übler angebracht seyn.
Sie fanden meinen Stolz zur Unzeit angebracht,
Wiel.
(f) Anzeigen, melden. Eine Sache bey Gerichte anbringen, denunciiren. Anbringen schließt in dieser Bedeutung eine bloße einfache Anzeige in sich; dagegen anklagen den Beweis der angezeigten Sache mit in sich fasset. In einer Urkunde vom Jahre 1483 bey dem Haltaus v. Anbringen, wird dieser Unterschied genau bemerket. In etwas engerer Bedeutung wird es im gemeinen Leben als ein mittleres Wort zwischen dem ganz unschuldigen melden und anzeigen, und dem größten Theils gehässigen angeben gebraucht, und da sind denn Anbringer und Anbringerinnen Personen, welche theils nachtheilige, theils unschuldige Sache den Obern und Vorgesetzten in übler Absicht hinterbringen.
3. † Provinzielle Arten des Gebrauches sind. (a) In Aufnahme bringen. Ein Gut anbringen. (b) Zu etwas bewegen, verleiten. Jemanden durch Essen und Trinken anbringen, ihm Appetit machen. Sie ist angebracht, man hat ihr Lust zum Heirathen gemacht. (c) Zum Anfange einer Sache bewegen. Ich bin einmahl angebracht, also muß ich fortfahren.
Daher die Anbringung, doch nur in den Bedeutungen der Anzeige bey einem Obern oder Vorgesetzten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.