- Kabel (3), die
3. Die Kabel, plur. die -n. 1) Das Los und ein Theil von mehrern, welche nach dem Lose verkaufet werden sollen; ein am häufigsten in Niedersachsen übliches Wort. So theilet man einen mit Holz bewachsenen Platz, wo das Holz auf dem Stamme verkaufet werden soll, in gewisse Kabeln. Auch die Gemeindewiesen und andere Gemeindestücke werden in Kabeln getheilet, und unter die Nachbarn nach dem Lose vertheilet. 2) In weiterer Bedeutung auch wohl überhaupt ein Theil, ein Antheil. So ist in den Seestädten die Kabel oder Kabelung, eine Partie Waaren, welche bey einer öffentlichen Steigerung auf Ein Mahl zum Verkaufe ausgesetzt werden. In Obersachsen muß jeder frohnbarer Bauer in der Ernte seine Kabel (den ihm zugefallenen, angewiesenen Theil,) abbringen. Eben daselbst muß er seine ihm zugehörigen Kabeln an Zäunen und Gehägen in gutem Stande erhalten, seinen Antheil an den Gemeindezäunen und Gehägen.
Anm. Im Wendischen ist Kabl gleichfalls das Los, und kabluju losen. Man könnte es in dieser Bedeutung gleichfalls von dem vorigen Kabel ableiten, so fern ein solcher bestimmter Theil mit einem Seile von gewisser Länge abgemessen wird, in welcher Bedeutung auch Faden, Seil, Ruthe u.s.f. und im mittlern Lat. Funiculus vorkommen. Allein, da im Schwed. Kafle und Kaefling einen kleinen runden Stab bedeutet, welches das Diminut. von Kaepp, ein Stab, Lat. Cippus, Franz. Cep, Ital. Ceppo ist, S. Knebel: so siehet man dieses billig als das Stammwort an, zumahl, da bekannt ist, daß man schon in den ältesten Zeiten sich bey dem Losen der Stäbe bedienet hat. S. Kabeln. Im Pohln. ist Kawal ein jedes Stück, Theil eines Ganzen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.