Kaigeld, das

Kaigeld, das

* Das Kaigêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches die Schiffe für die Freyheit, ihre Waaren in den Kaien aus- und einzuladen, bezahlen; das Bühnengeld.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kai [1] — Kai, 1) Mauer (Kaimauer) aus Werkstücken an See od. Flußufern, welche dieselben gegen Beschädigung der Wellen schützt, die Annäherung der Fahrzeuge erleichtert u. einen Weg längs der Ufer bildet; sie sind nach der Wasserseite zu entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

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