- Kammerschuld, die
Die Kammerschuld, plur. die -en, eine Schuld, welche eine fürstliche Finanz-Kammer im Nahmen des Fürsten zu bezahlen hat; zum Unterschiede von einer Landesschuld im engern Verstande.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Kammerschuld, plur. die -en, eine Schuld, welche eine fürstliche Finanz-Kammer im Nahmen des Fürsten zu bezahlen hat; zum Unterschiede von einer Landesschuld im engern Verstande.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… … Pierer's Universal-Lexikon
Schwarzburg-Sondershausen — Schwarzburg Sondershausen, deutsches Fürstentum (s. Karte »Sächsische Herzogtümer«), dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Braunschweig [1] — Braunschweig, das Herzogthum, der 12. Staat im deutschen Bunde besteht aus nicht weniger als 9 von einander getrennten Theilen bei einem Flächeninhalt von wenig über 67 QM. Das größte Stück liegt zwischen hannöv. und preuß. Gebiete, das… … Herders Conversations-Lexikon