- Anerringen
* Anerringen, verb. irreg. act. (S. Ringen,) welches in Oberdeutschland zu Hause ist, wo es besonders im Particip. Passiv. für erwerben gebraucht wird. Solche dem Churhause von ältern Zeiten anerrungene und angeborne Rechte. Die Anerrungenschaft, wird daher eben daselbst für ein rechtmäßig erworbenes Gut gebraucht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.