Anfallsgeld, das

Anfallsgeld, das

Das Anfallsgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in den Lehnrechten, eine Art von Laudemien-Geldern, welche dem Lehnsherren von den Lehngütern, wenn sie einem Verwandten anfallen, entrichtet werden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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