- Anfallsgeld, das
Das Anfallsgêld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, in den Lehnrechten, eine Art von Laudemien-Geldern, welche dem Lehnsherren von den Lehngütern, wenn sie einem Verwandten anfallen, entrichtet werden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.