- Kindestheil, das
Das Kindestheil, des -es, plur. die -e, der Theil, der Antheil eines Kindes aus einer Erbschaft. Kindestheil bekommen, so viel als jedem Kinde von der Verlassenschaft seines Vaters oder seiner Mutter gebühret.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.