Kirchenbann, der

Kirchenbann, der

Der Kirchenbann, des -es, plur. inus. die Ausschließung von der kirchlichen oder gottesdienstlichen Gemeinschaft; der Bann in engerer Bedeutung, mit einem Lateinischen Ausdrucke die Excommunication. In den Kirchenbann thun, excommuniciren. Der kleinere Kirchenbann, welcher in der Ausschließung von den Sacramenten und Kirchenämtern bestehet; der größere, der allen Umgang und Gemeinschaft des äußern Gottesdienstes mit solchen ausgeschlossenen Personen aufhebt. S. Kirche 3.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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