Kirchenfriede, der

Kirchenfriede, der

Der Kirchenfriede, des -ns, plur. inus. 1) Der Friede, d.i. die Einigkeit, der Glieder oder Lehrer einer Kirche in gottesdienstlichen Angelegenheiten. Den Kirchenfrieden stören. 2) Der Friede, d.i. die öffentliche Sicherheit, gottesdienstlicher Orte, Personen und Sachen. Den Kirchenfrieden brechen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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