Kirchenlehen, das

Kirchenlehen, das

Das Kirchenlehen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Lehen, welches von einer Kirche zu Leben genommen wird. 2) Ein gottesdienstliches Amt, so fern es von einem andern zu Lehen genommen werden muß, dergleichen die Pfarren an manchen Orten sind. 3) Das Recht, ein gottesdienstliches Amt einem andern als ein Lehen zu ertheilen; das Patronat-Recht. S. Kirchensatz.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kirchenlehen — Ein Kirchenlehen (Wiedemuth) ist ein Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters (z. B. Kantor oder Kirchschullehrer) dient. Ursprünglich war das jeweilige Lehen fest an eine bestimmte Stelle …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchenlehen — (Feudum ecclesiastĭcum, Stiftslehen, geistliches Lehen, auch krummstäbisches Lehen, weil die Belehnung von seiten der geistlichen Obern mit dem Hirtenstab geschah), das durch Verleihung von Kircheneigentum begründete Lehen. Dahin gehörten die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patronat, das — Das Patronāt, des es, plur. die e, aus dem mittlern Lat. Patronatus, in der letzten Bedeutung des Wortes Patron, das Recht, die Stellen an den Kirchen und Schulen zu besetzen, das Lehensrecht über geistliche Stellen; das Patronat Recht, die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kirchenlehen — Kịr|chen|le|hen, das: (im Mittelalter) der ↑Kirche (4) gegebenes Lehen …   Universal-Lexikon

  • Gotteslehen, das — Das Gotteslehen, des s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, ein geistliches Lehen, oder Kirchenlehen, welches gottesdienstlichen Personen zustehet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kirchensatz, der — Der Kirchensatz, des es, plur. inus. das Recht, die gottesdienstlichen Personen an einer Kirche, besonders die Pfarrer und Priester, zu setzen und zu ernennen; das Kirchenlehen, das Pfarrlehen, die Kirchengerechtigkeit, das Patronat Recht, Jus… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pfarrlehn — Ein Kirchenlehen (Wiedemuth) ist ein Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters (z. B. Kantor oder Kirchschullehrer) dient. Ursprünglich war das jeweilige Lehen fest an eine bestimmte Stelle… …   Deutsch Wikipedia

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  • Pfarrkirche Gallspach — Außenansicht Innenansicht …   Deutsch Wikipedia

  • Heinrich der Löwe — Krönungsbild aus dem Evangeliar Heinrichs des Löwen. In der oberen Bildhälfte Christus, der ein Schriftband mit Bibeltext entrollt. Die weiteren Personen sind Apostel, Heilige und Erzbischöfe. In der unteren Bildhälfte reichen zwei gekreuzte… …   Deutsch Wikipedia

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