Klepperlehen, das

Klepperlehen, das

Das Klêpperlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein bürgerliches Lehen, dessen Besitzer statt der Ritterdienste dem Lehenherren in gewissen Fällen einen Klepper zu dessen Gebrauche halten, oder statt dessen ein bestimmtes Maß Getreide liefern muß; Feudum caballinum. Ein solcher Lehensmann wird ein Kleppermann, und das Pferd, welches er stellen muß, der Lehenklepper genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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