Angewende — Ạn|ge|wen|de 〈n. 13〉 = Vorgewende * * * Angewende, Landwirtschaft: Vorgewende. * * * Ạn|ge|wen|de, das; s, (landsch.): an ein Feld grenzender Streifen zum Wenden des Pfluges … Universal-Lexikon
Wendung — Wendung, 1) die Handlung des Wendens; 2) (Versio), das geburtshülfliche Verfahren, durch welches statt des bei der Geburt vorliegenden Theiles des Kindes ein anderer in den Beckeneingang geführt u. dadurch bewirkt wird, daß die Längenachse der… … Pierer's Universal-Lexikon
Anwenderecht — (Umwende , Kehr , Pflugrecht), das altdeutsche Notrecht, beim Beackern des eignen Grundstücks auf dem angrenzenden fremden Acker wenden zu können. Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden Boden übertreten zu lassen, so wird das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anwand, die — * Die Anwand, plur. die wände, an einigen Orten, z.B. in Meißen, so viel als die Grenze, besonders eines Ackers oder Feldes. Ingleichen der Ort, wo ein Feld, Wald oder Wiese an einen Weg stößet, und ein solches Stück Feldes oder Wiese selbst. In… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Wendelgerte, die — Die Wêndelgêrte, plur. die n, besonders in der Landwirthschaft Thüringens, wo solche Äcker, welche quer vor andern liegen, daß beym Pflügen der andern die Pferde darauf wenden müssen, Wendeläcker, Angewende oder Anwendel heißen. Weil sie nun… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart