Kolbenrecht, das

Kolbenrecht, das

Das Kolbenrêcht, des -es, plur. inus. 1) Das ehemahlige Faustrecht, (S. dieses Wort,) so fern man sich dabey der Streitkolben bedienete. 2) Das ehemahlige Recht, seine Unschuld durch einen Zweykampf zu beweisen, das Kampfrecht; aus eben diesem Grunde.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Faustrecht, das — Das Faustrêcht, des es, plur. inus. das ehemahlige Vorrecht des Deutschen Adels, seine Ansprüche mit gewaffneter Hand selbst gültig zu machen, ohne nöthig zu haben gerichtliche Hülfe zu suchen; das Kolbenrecht, im Schwedischen Näfwerätt, von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kolbe, die — Die Kolbe, plur. die n, oder der Kolben, des s, plur. ut nom. sing. Diminut. das Kölbchen, Oberd. Kölblein, im gemeinen Leben Kölbel, ein Wort, welches überhaupt den Begriff der Ründe und besonders einer kurzen dicken Ründe hat, und so wohl ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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