- Kopfgeld, das
Das Kopfgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, im gemeinen Leben, diejenige Abgabe an die Obrigkeit, welche auf die Köpfe, d.i. Personen gelegt wird, welche jede Person nach dem Verhältnisse ihres Standes entrichtet, die Kopfsteuer, in der anständigern Sprechart die Personensteuer, das Personengeld, im Oberdeutschen das Hauptgeld, Hauptzins, Hauptsteuer, Kopfschatz, in Dänemark der Volk- und Familienschatz, in Baiern Leibgeld, Leibpfennig; zum Unterschiede von der Vermögenssteuer, Erwerbsteuer; Accise, Grundsteuer u.s.f. Im mittlern Lat. Capitale, Capitaneum, Capitaneus census, Capitalitium, Capitagium, Capitaticum, Capitatio, Census capitis u.s.f.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.