Krahnmeister, der

Krahnmeister, der

Der Krahnmeister, des -s, plur. ut nom. sing. in Häfen und Handelsstädten an großen Flüssen, derjenige, welcher die Aufsicht über einen Krahn hat, die Ein- und Ausladung der Waaren besorget, und zuweilen zugleich den gesetzten Zoll für dieselben einnimmt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Krahn — (v. Krannich), Maschine, Lasten in die Höhe zu heben u. denselben nach Bedarf nach dem Heben noch eine seitliche Bewegung zu ertheilen. Das Heben erfolgt fast ohne Ausnahme durch einen Aufzug mittels einer Winde, eines Flaschenzugs od. eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

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