Kramerlade, die

Kramerlade, die

Die Kramerlade, plur. die -n, die Lade der Kramerinnung, das Behältniß ihrer Freyheitsbriefe und Statuten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Kramerinnung — (Kramergilde), in mehren größern Städten Deutschlands gesetzmäßig unter sich verbundene Gesellschaft, der Krämer. Wer an dem Kramerrecht Theil nehmen will, muß einen Lehrbrief aufweisen können u, wenigstens 2 Jahre als Commis conditionirt haben.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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