- Kramerlade, die
Die Kramerlade, plur. die -n, die Lade der Kramerinnung, das Behältniß ihrer Freyheitsbriefe und Statuten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Kramerlade, plur. die -n, die Lade der Kramerinnung, das Behältniß ihrer Freyheitsbriefe und Statuten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Kramerinnung — (Kramergilde), in mehren größern Städten Deutschlands gesetzmäßig unter sich verbundene Gesellschaft, der Krämer. Wer an dem Kramerrecht Theil nehmen will, muß einen Lehrbrief aufweisen können u, wenigstens 2 Jahre als Commis conditionirt haben.… … Pierer's Universal-Lexikon