Kundbar

Kundbar

Kundbar, -er, -ste, adj. et adv. bekannt, warum alle, oder doch viele Wissenschaft haben, was viele wissen. Es ist im Oberdeutschen gleichfalls häufiger als im Hochdeutschen. Eine Sache kundbar machen, sie bekannt machen, zu jedermanns Wissenschaft bringen. Eine kundbare, jedermann bekannte, Sache. Die Sache ist kundbar geworden. Das Hauptwort, die Kundbarkeit, der Zustand einer Sache, da sie bekannt ist, und das Nebenwort kundbarlich, jedermann bekannt, kommen im Hochdeutschen noch seltener vor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • kündbar — kụ̈nd|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es kündigen kann (Anleihe, Rente, Vertrag) ● vierteljährlich kündbar; kündbar nach drei Jahren * * * kụ̈nd|bar <Adj.>: a) die Möglichkeit einer Kündigung enthaltend: ein er Vertrag; b) (von Personen) …   Universal-Lexikon

  • kündbar — kụ̈nd·bar Adj; 1 <ein Darlehen, eine Hypothek, ein Vertrag> so, dass man sie kündigen kann ↔ unkündbar: Die Versicherung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres kündbar 2 meist präd; so, dass der Betreffende ↑entlassen (1) werden kann: Als… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • kündbar — kụ̈nd|bar (die Möglichkeit einer Kündigung enthaltend) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Privatnotenbank — Eine Privatnotenbank ist eine Notenbank in Privatbesitz. Eine ältere Bezeichnung für diese Institutsform ist Zettelbank . Inhaltsverzeichnis 1 Überblick 2 Entwicklung 3 Ende 4 Aktuell …   Deutsch Wikipedia

  • unkündbar — ụn|künd|bar 〈a. [ ′ ] Adj.〉 nicht kündbar (Vertrag, Stellung, Darlehen) * * * ụn|künd|bar [auch: …kʏnt… ] <Adj.>: a) nicht ↑ kündbar (a): ein er Vertrag; b) nicht …   Universal-Lexikon

  • Hohenberg (Adelsgeschlecht) — Die Familie von Hohenberg mit Stammsitz auf Burg Hohenberg ist ein lokales fränkisches Adelsgeschlecht. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Geschlecht der schwäbischen Grafen von Hohenberg oder dem aus der Dynastie Habsburg Lothringen… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsch-österreichische Zollunion — Der Initiator des Zollunionsprojekts, der deutsche Außenminister Julius Curtius (links). Aufnahme vom Oktober 1931 …   Deutsch Wikipedia

  • Knebelvertrag — Knebelungsvertrag; Sklavenvertrag (umgangssprachlich) * * * Kne|bel|ver|trag 〈m. 1u〉 = Knebelungsvertrag * * * Kne|bel|ver|trag, der: Vertrag, der für einen der Vertragspartner einengend u. nur sehr schwer kündbar ist. * * * Kne|bel|ver|trag, der …   Universal-Lexikon

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