- Ankerrecht, das
Das Ankerrêcht, des -es, plur. inusit. 1) Das Recht, auf eines andern Küste ohne Entgeld Anker zu werfen. 2) Dasjenige Geld, welches für die Freyheit zu ankern bezahlet wird, das Ankergeld.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.