Laßgut, das

Laßgut, das

Das Laßgut, des -es, plur. die -güter. 1) In einigen Gegenden, überhaupt ein jedes Gut oder Grundstück, dessen Besitz man einem andern gegen einen gewissen Zins auf immer oder doch auf eine lange Zeit überlässet. So werden in großen Wäldern den neuen Anbauern oft gewisse Plätze gegen einen Erbzins abgetreten, welche sie auszuräumen und zu Äcker oder Wiesen machen können, die alsdann den Nahmen der Laßgüter, an andern Orten aber auch der Forsthuben, Waldgeraume, Laßräume, führen. 2) In engerer Bedeutung, S. Lasse.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Laßgut — (Bonumlassicum), ein Bauerngut od. auch ein einzelnes Grundstück, welches dem Besitzer (Lasse, Laßgutshesitzer) zur Nutznießung unter gewissen Bedingungen, insbesondere der Übernahme der öffentlichen Lasten u. eines Zinses (Laßzins) an den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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