Landbothe, der

Landbothe, der

Der Landbothe, des -n, plur. die -n. 1) In Pohlen, die aus jedem Lande, d.i. Provinz, auf den allgemeinen Reichstag abgeordneten Bevollmächtigten. Daher der Landbothen-Marschall. 2) In einigen Gegenden ist der Landbothe so viel als der Landknecht oder Büttel, besonders so fern er zu Verschickungen auf das Land gebraucht wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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