Landfriede, der

Landfriede, der

Der Landfriede, des -ns, plur. die -n, oder der Landfrieden, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Die öffentliche Sicherheit in einem Lande, oder in einer Provinz, im Gegensatze der ehemahligen Befehdungen; ohne Plural. Den Landfrieden wieder herstellen. Den Landfrieden brechen. Er trauet dem Landfrieden nicht, sagt man auch figürlich und von jemanden, welcher sich nicht für sicher hält, Mißtrauen in einer oder der andern Sache blicken lässet; ein Überrest des Andenkens an die ehemahligen unruhigen Zeiten des 13ten und 14ten Jahrhundertes. 2) Ein mit andern zur Erhaltung dieser öffentlichen Sicherheit gemachter Vertrag, ingleichen die zu deren Behuf gemachten Gesetze und Verordnungen. Einen Landfrieden machen, errichten, ehedem ihn aufrichten. In engerer Bedeutung verstehet man unter dem Nahmen des Landfriedens das auf dem Reichstage zu Worms 1495 zwischen dem Kaiser und den Reichsständen verabredete Gesetz, vermittelst dessen alle Befehdungen auf ewig abgeschafft, und Friede und Ruhe im ganzen Reiche wieder hergestellet wurden; welches Gesetz nachmahls auch der Profan Friede genannt wurde, um ihn von dem Religions-Frieden zu unterscheiden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Landfriede — Landfriede, der Zustand öffentlicher Sicherheit und Ruhe, vorzugsweise der innere allgemeine Friede in Deutschland mit dem Aufhören des Fehderechts, wie ihn seit Konrad II. die deutschen Kaiser, dann die Städtebünde (Hansa etc.) anstrebten. (S.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Landfriede — Landfriede, der innere allgemeine Friede, der in Deutschland mit dem Aufhören des Faustrechts eintrat; gewöhnlich nimmt man das Jahr 1495 als den Wendepunkt an, vergißt dann aber, daß Kaiser Heinrich III. den L.n vollständig, Friedrich I.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Landfriede — (Constitutio pacis, Pax instituta, jurata), eine Institution zur Beseitigung der Fehden und Sicherung des öffentlichen Friedens im deutschen Mittelalter. Auch der öffentliche Friede selbst wurde L. (Pax publica) genannt, in dem die Staatsidee… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landfriede — Landfriede, um dem Faustrechte u. der Feudalanarchie Einhalt zu thun, sollte nicht blos der Gottesfriede (s.d.), wodurch es der Geistlichkeit möglich war, momentane Ruhepunkte zu bewirken, sondern auch das Reichsgesetz des L ns dienen, welchen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landfriede — Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lat. constitutio pacis, pax instituta auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Landfriede — 1. Dem Landfrieden ist nicht zu trauen. – Kirchhofer, 105; Mayer, I, 109; Eiselein, 409; Simrock, 6170; Braun, I, 2149. Aus der Zeit da Maximilian I. den ewigen Landfrieden anordnete. Da aber schon mehrere Kaiser vor ihm denselben geboten hatten …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Landfriede — Lạnd|frie|de 〈m. 4; MA〉 = Landfrieden * * * Lạnd|frie|de, (häufiger:) Lạnd|frie|den, der: (im MA.) vom Landesherrn festgelegter, zunächst zeitlich begrenzter Frieden für das ganze Land od. für bestimmte Gebiete. * * * Lạnd|frie|de[n], der:… …   Universal-Lexikon

  • Ewiger Landfriede — Ewiger Landfriede, der auf dem Reichstag zu Worms 7. Aug. 1495 unter Kaiser Maximilian 1. gestiftete und nachmals öfters ergänzte und bestätigte Landfriede, wodurch jeder Gebrauch des Faustrechts als Landfriedensbruch erklärt und mit der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zweiter Kappeler Landfriede — Die Verteilung der Konfessionen in der Eidgenossenschaft nach dem Abschluss der Gegenreformation Der Zweite Kappeler Landfriede, der am 20. November 1531[1] im Weiler Deinikon bei Baar geschlossen wurde, regelte die religiösen Verhältnisse nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Ewiger Landfriede — Ewiger Landfriede, der auf dem Reichstage zu Worms 7. August 1495 unter Maximilian I. gestiftete Friede in Deutschland, wodurch dem Faustrecht ein Ende gemacht wurde, s.u. Deutschland XI …   Pierer's Universal-Lexikon

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