Landgarbe, die

Landgarbe, die

Die Landgarbe, plur. die -n, in einigen Gegenden, z.B. im Würtenbergischen, eine gewisse Anzahl Garben, Früchte, Wein u.s.f. welche der Unterthan von seinem Lande dem Grundherren als einen Grundzins zu entrichten verbunden ist. Ein solcher Unterthan wird daselbst auch ein Landgarber genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

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