- Landgarbe, die
Die Landgarbe, plur. die -n, in einigen Gegenden, z.B. im Würtenbergischen, eine gewisse Anzahl Garben, Früchte, Wein u.s.f. welche der Unterthan von seinem Lande dem Grundherren als einen Grundzins zu entrichten verbunden ist. Ein solcher Unterthan wird daselbst auch ein Landgarber genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.