- Landschaft, die
Die Landschaft, plur. die -en. 1. Von Land, eine Provinz. 1) Eigentlich, eine Provinz, ein Land; eine sehr alte Bedeutung, in welcher Landscaffi schon bey dem Kero, (fone rumen landscaffen, aus entlegenen Ländern,) Lantscheffi in dem Tatian, Lantschefft bey dem Notker, und Landscipe im Angelsächsischen vorkommen. Im Hochdeutschen ist sie größten Theils veraltet, außer, daß in einigen Gegenden noch besondere Bezirke eines Landes oder einer Gegend den Nahmen der Landschaften führen. So bestehet in dem Herzogthume Schleßwig das Amt Tondern aus zwey Landschaften oder Bezirken, und die Landschaft Bredstedt ist mit dem Amte Flensburg verbunden. In andern Schleßwigischen Ämtern führen diese Bezirke den Nahmen der Harden und Birke. Solchen Landschaften sind entweder Amtleute oder auch Landvögte vorgesetzt. 2) Figürlich werden die Landstände einer Provinz als ein Ganzes betrachtet, die Landschaft genannt, welchen Nahmen auch wohl ein besonderer von derselben niedergesetzter Ausschuß führet, die Angelegenheiten der gesammten Landschaft in ihrem Nahmen zu verwalten. Die Landschaft zusammen berufen, entlassen u.s.f. Daher landschaftlich, der Landschaft gehörig, in derselben gegründet, der Landschaftsdiener, die Landschafts-Casse, das Landschaftshaus, worin sie sich versammeln, welches oft gleichfalls nur die Landschaft genannt wird, u.a.m.
2. Von Land, im Gegensatze der Stadt, eine Gegend auf dem Lande, so wie sie sich dem Auge darstellet. 1) Eigentlich. Eine schöne, eine reitzende Landschaft. So schön, wie eine Landschaft, auf welcher der Thau in flüchtigem Nebel verduftet. Noch mehr aber, 2) figürlich, ein Gemählde, welches eine solche Gegend auf dem Lande abbildet, Franz. Paysage; in welchem Verstande auch wohl das Diminut. Landschäftchen üblich ist. Daher der Landschaftmahler, ein Mahler, welcher vornehmlich Landschaften mahlet, und der von einigen auch ein Landschafter genannt wird; Franz. Paysagiste. Der Landschaftsstein, S. Baumstein. S. -Schaft.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.