Landsmannschaft, die

Landsmannschaft, die

Die Landsmannschaft, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, nach welcher zwey oder mehr Personen aus einem und eben demselben Lande gebürtig sind, und deren Verbindung; ohne Plural. 2) Mehrere aus Einer Provinz gebürtige Personen, als ein Ganzes betrachtet; besonders auf Universitäten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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