- Lebhaft
Lebhaft, -er, -este, adj. et adv. 1. * Leben habend; eine veraltete Bedeutung, in welcher libhaft noch bey dem Ottfried vorkommt, wofür jetzt lebendig üblich ist. 2. * So wie man lebt, einem lebendigen Geschöpfe völlig ähnlich; ein gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch, nach welchem man noch in einigen Gegenden sagt, jemanden ganz lebhaft abbilden, d.i. so wie er lebt. Im gemeinen Leben ist dafür in einigen Fällen noch leibhaftig üblich. 3. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, einen vorzüglichen Grad der Bewegung und des Lebens habend. 1) In mehr eigentlichem Verstande. Ein lebhafter junger Mensch, welcher immer in Bewegung ist. Der Mann ist sehr lebhaft. Lebhafte Augen. Es ist in der Stadt sehr lebhaft, wenn die Einwohner außer ihren Häusern viele Geschäfte haben. Der Handel wird sehr lebhaft getrieben. Ein lebhafter Handel. 2) Figürlich. (a) Von Leidenschaften und Empfindungen gebraucht, bezeichnet es einen merklichen Grad ihrer Stärke. Eine lebhafte Freude. (b) Ein lebhafter Verstand, welcher eine Sache schnell und deutlich begreift. (c) Eine anschauende Erkenntniß habend und darin gegründet. Ein lebhafter Gedanke. Eine lebhafte Schreibart. (d) Die lebhafte Gesichtsfarbe, die hohe Farbe, welche ein gesunder Mensch in seinen besten Jahren zu haben pflegt. In noch weiterer Bedeutung ist eine lebhafte Farbe, eine jede Farbe, welche einen vorzüglichen Grad der Höhe und des Glanzes hat.
Anm. In allen diesen Fällen ist lebhaft dem todt entgegen gesetzet, weil es, wie aus der ersten Bedeutung erhellet, eigentlich lebendig bezeichnete.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.