Lehensschein, der

Lehensschein, der

Der Lehensschein, oder Lehnsschein, des -es, plur. die -e. 1) Der Schein, d.i. das schriftliche Zeugniß des Lehenherren, daß der Lehenmann die Lehen gesucht und empfangen habe; zuweilen auch ein Zeugniß, daß die ihm ertheilte Lehen in das Lehensbuch gehörig eingetragen worden. 2) In manchen Fällen auch ein schriftliches Bekenntniß des Lehenmannes, daß er diese oder jene Sache in Lehen empfangen habe; das Lehensbekenntniß.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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