Leibkuchen, der

Leibkuchen, der

Der Lēibkūchen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. in Preußen, ein rundes aus feinem Weitzenmehle gebackenes Brot, welches an dem Neujahrstage gebacken und verkauft oder verschenkt wird. Da man nach einem alten Aberglauben die Nahmen der Personen, an welche man diese Brote verschenken will, vor dem Backen auf dieselben aufkleben lässet, und dann glaubt, daß derjenige in diesem Jahre sterben werde, dessen Kuchen geborsten ist, so scheinet hier Leib entweder die Person oder auch das Leben zu bedeuten, wenn es nicht vielmehr das alte Leib, Brot, ist, einen Brotkuchen damit zu bezeichnen. S. Leib 1.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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