Leibwagen, der

Leibwagen, der

Der Leibwagen, des -s, plur. die -wägen, an den Höfen, derjenige Wagen, worin allein die Herrschaft fähret; zum Unterschiede von den Hof- und Kammerwagen. Daher der Leibwagenmeister, der nebst den unter ihm stehenden Leibwagenhaltern diese Wagen in seiner Aufsicht hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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