- Leidig
Leidig, adj. et adv. welches in einem doppelten Verstande gefunden wird. 1. Im thätigen Verstande, Unlust erweckend. 1) Für beschwerlich, lästig. Ihr seyd allzumahl leidige Tröster, Hiob 16, 2; beschwerliche Tröster, Michael. O, Laura, du bist eine leidige Trösterinn! Weiße. 2) * Leid, d.i. Kummer, Unglück, Sorgen, Schaden bringend; eine veraltete Bedeutung. Der leide tag, Heinrich von Franenberg. Wie lange wollen bey dir bleiben die leidigen Lehren? Jer. 4, 16; die schädlichen. Im gemeinen Leben sagt man noch zuweilen, das leidige Geld.
2. Im leidendlichen Verstande. 1) Häßlich, abscheulich, nur noch im gemeinen Leben einiger Gegenden. Ein leidiges Gesicht. Franz. laid, S. das Nebenwort Leid. Im Hochdeutschen sagt man nur noch der leidige Teufel, der leidige Geitz u.s.f. wenn es anders hier nicht zu der vorigen Bedeutung gehöret. 2) * Arglistig, boßhaft; im Niederdeutschen und einigen Oberdeutschen Gegenden, wo es aber auch zu einem andern Stamme gehören kann. 3) * Traurig, betrübt, Leid tragend; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher man so wohl im Ober- als Niederdeutschen sagt, leidig seyn, betrübt, die Leidigen, die Leidtragenden. Bey dem Notker ist leideg gleichfalls traurig, und im Nieders. bedeutet leidigen über etwas traurig seyn. Er sprach, ich bring euch leidig mer (Mähr,) Theuerd. Gedenkt, wie leidig er darumb war, ebend.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.