- Leuchten (2)
2. Leuchten verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, Licht von sich geben, die umstehenden Sachen helle machen. 1) Eigentlich. Sieben Lampen, daß sie gegen einander leuchten, 2. Mos. 25, 37. Ein Feuer des Nachts zu leuchten, Ps. 77, 39. Lasset euer Licht leuchten, Matth. 5, 16. Der Mond leuchtet des Nachts, die Sonne des Tages. Die Sonne leuchtet allen, die auf Erden wohnen. Zuweilen auch für scheinen, glänzen. Von Gold und Edelsteinen leuchten, sehr glänzen. Aber noch leuchtet kein glücklich Gestirn dem Liebling der Musen, Deutschland, in dir, Zachar. In engerer Bedeutung ist leuchten und wetterleuchten im gemeinen Leben blitzen. Es leuchtet, es blitzet. 2) Figürlich. Mit einem hohen Grade der Deutlichkeit erkannt werden. Das leuchtet allen in die Augen. Aus den Geschöpfen leuchtet die Macht Gottes hervor. Überall leuchtet Eitelkeit und Selbstruhm durch, Sonnenf. In der höhern Schreibart auch wohl mit der vierten Endung, als ein Activum.
So blühet wenigstens des Himmels reine Jugend,
Ihr Antlitz leuchtet Lieb, und ihre Brust flammt Tugend,
Weiße.
II. Als ein Activum, welches doch im Passivo wenig gebraucht wird, ein Licht vortragen, vorhalten. 1) Eigentlich. Einem leuchten. Den Gästen (oder auch die Gäste) die Treppe hinunter leuchten, ihnen (oder sie) nach Hause leuchten. Leuchte hierher, halte das Licht hiehrher. Einem zu etwas leuchten. 2) Figürlich, eine hohen Grad der deutlichen Erkenntniß gewähren; in der höhern Schreibart.
Den Blöden leuchtet sein Verstand,
Weiße.
Daher die Leuchtung, welches doch in den zusammen gesetzten Wörtern üblicher ist als in dem einfachen, außer daß der Blitz im gemeinen Leben einiger Gegenden die Leuchtung genannt wird.
Anm. Bey den alten Oberdeutschen Schriftstellern liuchtan, im Nieders. luchten, bey dem Ulphilas liuhtjan, wo lauhatjan auch blitzen bedeutet, im Angels. lyhtan, im Engl. to light, im Dän. lyse. Die Endung ten bezeichnet eine Intension. Das einfachere leuchen ist noch in dem Lat. lucere kenntlich. S. Licht und Lohe.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.