Lichtkammer, die

Lichtkammer, die

Die Lichtkammer, plur. die -n, eine Kammer, worin man die Wachs- oder Unschlittlichter zu verwahren pflegt. An den Höfen schließt dieser Ausdruck zugleich die zur Aufsicht über die Lichter bestellten Personen mit ein, worunter der Lichtkämmerer der vornehmste ist, der den Lichtkammerschreiber oder Lichtschreiber, Reiselichtschreiber u.s.f. unter sich hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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