Liegegeld — Lie|ge|geld 〈n. 12〉 Entschädigung, die dem Schiffer zu zahlen ist, falls er über die Ladezeit hinaus auf Ladung warten muss * * * Liegegeld, Schiffsfrachtrecht: vom Absender dem Verfrachter (Frachtführer) zu zahlende Vergütung, wenn Letzterer… … Universal-Lexikon
Lade- und Löschzeitenverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über die Lade und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt Kurztitel: Lade und Löschzeitenverordnung Abkürzung: BinSchLV Art: Bundesrechtsverordnung … Deutsch Wikipedia
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Frachtgeschäft — Frachtgeschäft, ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das sich jemand gegen Entgelt verpflichtet, die Beförderung von Gütern auszuführen; im Seehandel (s. unten 11) spricht man auch von einem F. zur Beförderung von Personen. Man unterscheidet… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Demurrage (Seefahrt) — Demurrage oder Demourage (deutsch Überliegegeld) ist in der Seeschiffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. Die Höhe der… … Deutsch Wikipedia
Liegetage — Liegetage, Zeit, welche die Ausladung eines Schiffes (das Löschender Fracht) erfordert, u. die in dem zwischen dem Schiffer u. Befrachter abgeschlossenen Contracte (Charte partie, s.d.) ausdrücklich bestimmt werden müssen, weil für die Tage, um… … Pierer's Universal-Lexikon
Wartegeld — Wartegeld, derjenige Teil des Gehalts, der einem in den vorläufigen Ruhestand versetzten, zur Disposition (s. d.) gestellten Beamten oder Offizier bis zu seiner Wiederverwendung im Staatsdienst zu gewähren ist. Das W. ist zumeist höher bemessen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon