- Lobesam
* Lobesam, adj. et adv. welches ehedem für löblich, lobenswürdig üblich war, jetzt aber veraltet ist, und nur noch bey den ältern Dichtern vorkommt, welche es nach Art der vorigen Jahrhunderte gern hinter das Hauptwort zu setzen pflegten. Bey dem Ottfried lobosam, bey dem Notker lobesam, bey welchen unlobesam auch unlöblich ist.
Gott hat wunder manigvalt
Daniel zeigt er einen walt
Der duht in volle lobesan,
König Tyrol aus Schotten.
Mein fraw Küniginn lobesan, Theuerd. Kap. 74. Er sprach zu dem tewren held lobensan, ebend. Kap. 18. Dem Frisch zu Folge heißt das Stadtgericht in Stettin noch das lobsame Stadtgericht, für löbliche. Von löven, glauben, ist im Nieders. lovesam glaublich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.