Lungenprobe, die

Lungenprobe, die

Die Lungenprobe, plur. die -n, in den Gerichten, eine mit der Lunge eines neu gebornen Kindes angestellte Probe, indem man sie in ein Gefäß mit Wasser wirft, um aus ihrem Schwimmen oder Untersinken zu erkennen, ob das Kind todt zur Welt gekommen, oder außer dem Leibe seiner Mutter schon Athem geschöpfet habe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Lungenprobe — (Lumgenschwimmprobe, Docimasia pulmonum hydrostatica), Versuch mit den Lungen eines todtgefundenen Neugeborenen in einem hinlänglich tiefen Gefäße reinen kalten Wassers, um aus dem Schwimmen od. Niedersinken derselben auf das geschehene od. nicht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lungenprobe — Lungenprobe,   Lungenschwimmprobe, rechtsmedizinische Untersuchungsmethode zur Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes tot geboren wurde oder als Lebendgeburt verstorben ist; sie besteht in einer Untersuchung der Schwimmfähigkeit von Probeteilen… …   Universal-Lexikon

  • Lungenprobe — (Pneumobiomantik, Docimasia pulmonum hydrostatica), der zuerst von Schreyer in Zeitz 1682 mit der Lunge eines neugebornen Kindes angestellte Versuch, der aus dem Schwimmen oder Niedersinken der Lunge im Wasser dartun soll, ob das Kind nach der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lungenprobe — (docimasia pulmonum hydrostatica), beim Verdacht von Kindsmord die gerichtsärztliche Untersuchung der Lunge, um daraus zu erkennen, ob das Kind bei der Geburt gelebt, d.h. geathmet habe. Die Lungen des Fötus sind dunkelfarbig, ohne Blut, nicht… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Lungenprobe — Lungenprobe, Pneumobiomantik, der Versuch, ob die Lunge eines toten neugeborenen Kindes im Wasser schwimmt und daher lufthaltig ist oder nicht. Im ersten Falle hat das Kind geatmet, also gelebt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Lunge [1] — Lunge (Pulmo), das Organ zur Luftatmung bei den Wirbeltieren. (Über die Lungen bei niedern Tieren s. Atmung, S. 53.) Sie entsteht beim Embryo aus einer unpaaren Ausbuchtung des Vorderdarms, die allmählich in zwei Lappen auswächst und mit dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsmedizin — forensische Medizin; Gerichtsmedizin; Gerichtliche Medizin * * * Rẹchts|me|di|zin 〈f. 20; unz.; Med.〉 forensische Medizin, Gerichtsmedizin * * * Rẹchts|me|di|zin, die <o. Pl.>: Gerichtsmedizin. * * * Rechtsmedizin,   forẹnsische Mediz …   Universal-Lexikon

  • Kindesmord — (Kindestötung, Infanticidium), die vorsätzliche Tötung eines unehelichen Kindes durch dessen Mutter in oder gleich nach der Geburt. Während die frühere Gesetzgebung und namentlich die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen. Carolina) den K …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schreien — Schreien, 1) die natürlichste Anstrengung der Stimme in lauten unarticulirten Tönen; ist einfacher, durch den Instinct gebotener Ausdruck eines lebhaften Gefühls. Da aber das Gefühl zunächst an ein Bedürfniß geknüpft ist, so ist das S. zugleich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lebendgeburt — Le|bend|ge|burt 〈f. 20〉 Ggs Totgeburt 1. Geburt eines lebenden Kindes 2. lebend geborenes Kind * * * Lebendgeburt,   lebend Geborenes, Neugeborenes, bei dem nach Trennung vom Mutterleib Lebenszeichen (Herzschlag, natürliche Lungenatmung oder… …   Universal-Lexikon

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