- Mühlenordnung, die
Die Mühlenordnung, plur. die -en, eine obrigkeitliche Verordnung desjenigen, was die Getreidemüller bey ihrem ganzen Geschäfte zu beobachten haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Mühlenordnung, plur. die -en, eine obrigkeitliche Verordnung desjenigen, was die Getreidemüller bey ihrem ganzen Geschäfte zu beobachten haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Mühlenordnung — Eine Mühlenordnung ist ein rechtliches Dokument, das Vorschriften für den Betrieb einer Mühle enthält.[1] Dem Müller ging insbesondere im Mittelalter der Ruf der Unehrlichkeit voraus, der durch den Mühlenzwang noch verschärft wurde: „Oft wurde er … Deutsch Wikipedia
Niedermanderscheid — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Mühlenregal — Mühlenrecht zählte im Mittelalter zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlenregal“). Die Mühlen wurden durch den Mühlfrieden (Mühlenfrieden) in besonderem Maße geschützt. Die Befugnis zum Bau einer Mühle war ursprünglich Teil des… … Deutsch Wikipedia
Schlacht an der Unstrut — Vorlage:Infobox Fluss/DGWK fehltVorlage:Infobox Fluss/EINZUGSGEBIET fehltVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt Unstrut Brücke über die Unstrut bei Weischütz … Deutsch Wikipedia
Unstrut — Brücke über die Unstrut bei WeischützVorlage:Infobox Fluss/KARTE fehlt … Deutsch Wikipedia
Manderscheid — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Mūhlenrecht — Mūhlenrecht, diejenigen Rechtssatzungen, die sich auf die Anlage und den Betrieb von Mühlwerken beziehen. Durch Artikel 65 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind die landesrechtlichen Bestimmungen über das M. aufrechterhalten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mühlenrecht — zählte im Mittelalter zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlenregal“). Die Mühlen wurden durch den Mühlfrieden (Mühlenfrieden) in besonderem Maße geschützt. Die Befugnis zum Bau einer Mühle war ursprünglich Teil des Gemeingebrauchs.… … Deutsch Wikipedia
Malter — 1. Aus einem Malter kann man leicht eine Metze machen. »Zur Metze wird ein Malter, wo man nicht zeitlich spart.« (Keller, 134b.) 2. Malter für Bauer, Knecht und Gesindel, stelle hoch den Steingrindel. – Schles. Morgenblatt, 1866, Nr. 86. 3. Viel… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon