Mägdegut, das

Mägdegut, das

Das Mägdegut, des -es, plur. die -güter, eine Art lehnbarer Güter in den gräflich Reußischen Herrschaften, besonders in dem Amte Gera, welche die Eigenschaft haben, daß, wenn eine Person aus solchen Gütern heirathet, sie wieder in Lehen genommen werden müssen. Wenn aber eine Manns- oder Weibesperson wider das sechste Geboth sündiget, so fallen sie dem Lehenherren anheim. Von Magd, so fern es ehedem eine unverletzte Jungfrau bedeutete.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Mägdegut — Mägdegut, ist ein lehnbares Bauergut, das wieder in Lehn genommen werden muß, wenn eine Person aus demselben heirathet …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”