Mäklerlohn, der

Mäklerlohn, der

Der Mäklerlohn, des -es, plur. inus. dasjenige, was der Mäkler oder Unterhändler eines Kaufmanns für seine Bemühung erhält; die Sensalgebühren, mit einem ausländischen Worte die Courtage.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Maklerlohn — Vergütung des Maklers, regelmäßig in Form einer ⇡ Provision. Der Anspruch auf M. entsteht nur, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt. (1) Der ⇡ Zivilmakler kann den M. nur von seinem Auftraggeber verlangen (§ 652 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Maeklervertrag — Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklervertrag — Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu… …   Deutsch Wikipedia

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  • Makler — Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen[1]) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — (Makler, Senfāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen, insbes. Handelsgeschäften, besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse einer Partei betreibt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handelsmakler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklerverkauf — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsmakler — I. Begriff:Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen (§ 93 HGB). Beispiele: Kauf und Verkauf von… …   Lexikon der Economics

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