Machtgeber, der

Machtgeber, der

* Der Machtgêber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Machtgeberinn, ein im Hochdeutschen gleichfalls fremdes Wort, diejenige Person zu bezeichnen, welche einer andern Vollmacht zu etwas ertheilet; im Oberd. auch der Gewaltgeber.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fürstenpredigt — Burg und Schloss Allstedt Am 13. Juli 1524 hielt der Theologe Thomas Müntzer auf dem Schloss zu Allstedt die so genannte Fürstenpredigt. Hierbei prangerte er die Willkür der weltlichen und geistlichen Obrigkeit an und deren mangelnde… …   Deutsch Wikipedia

  • Clausel [1] — Clausel (v. lat. Clausŭla), 1) Schluß, Ende einer Sache; 2) einschränkende Bedingung, Vorbehalt, Verwahrung; bes. 3) (Clausula, Rechtsw.), jeder einer Rede od. einem Rechtsgeschäft beigefügte Satz, in dem irgend etwas näher bestimmt, erklärt od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”