Mandat, das

Mandat, das

Das Mandāt, des -es, plur. die -e, aus dem Lat. Mandatum, ein Befehl, doch nur von einem obrigkeitlichen oder landesherrlichen Befehle in einzelnen Fällen, oder eine verbindliche obrigkeitliche Bestimmung einer einzelnen Handlung, zum Unterschiede von einem Gesetze; im Oberd. ein Gebothsbrief. Daher der Mandats-Prozeß, in den Rechten, diejenige Art des gerichtlichen Verfahrens, welche von einem Mandate oder Befehle anfängt, vermöge dessen der Richter dem Beklagten befiehlet, dem Verlangen des Klägers Genüge zu leisten. Das Mandatum sine clausula ist die schärfste Art solcher Befehle. Das Wort kommt schon bey dem Ottfried vor: er in mandat tati, er ihnen befahl.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Mandat — Befugnis; Ermächtigung; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl; Vollmacht; Order; Weisung; Befehl; …   Universal-Lexikon

  • Mandat — 1. Auftrag, Befugnis, Bevollmächtigung, Ermächtigung, [Vertretungs]vollmacht; (bildungsspr.): Autorisation; (Amtsspr.): Weisung. 2. Abgeordnetenamt, Abgeordnetensitz. * * * Mandat,das:⇨Abgeordnetensitz Mandat… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Mandat des Himmels — Das Mandat des Himmels (chinesisch 天命 Tiānmìng) war ein traditionelles Konzept der chinesischen Philosophie zur Herrschafts Legitimation der Zhou Dynastie und der späteren Kaiser von China. Der Himmel würde die Autorität eines gerechten …   Deutsch Wikipedia

  • Mandāt — (Mandatum), Auftrag, der Vertrag, durch den sich der Beauftragte (Mandatar) verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber (Mandant, Mandator) übertragenes Geschäft unentgeltlich zu besorgen. Im gewöhnlichen Leben wird das Wort M. oder Auftrag fast… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mandat — »Auftrag, ‹Vertretungs›vollmacht; Amt eines ‹gewählten› Abgeordneten«: Das Wort wurde in der Kanzleisprache des 14. Jh.s aus lat. mandatum »Auftrag, Weisung« entlehnt, dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandare »übergeben, anvertrauen;… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Mandat — Mandāt (lat.), Vollmacht, Auftrag, bes. der für einen Abgeordneten zur Vertretung seiner Wähler durch die Wahl; dann Vollmachtsvertrag, wodurch ein Kontrahent (Mandánt) dem andern (Mandatār) die Ausführung eines Geschäfts (Spezial M.) oder seine… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Mandat (Völkerrecht) — Historische Mandatsgebiete in Afrika und Vorderasien: 1. Syrien (franz.) 2. Libanon (franz.) 3. Palästina (brit.) 4. Transjordanien (brit.) 5. Irak (brit.) 6. Togoland (brit.) 7. Togoland (franz.) 8. Kamerun (brit.) 9. Kamerun (franz.) 10. Ruanda …   Deutsch Wikipedia

  • Mandat (Politik) — Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Zusammenhang mit repräsentativen Demokratien den politischen Vertretungsauftrag, den das Wahlvolk einem Mitglied eines legislativen Gremiums erteilt. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Mandat (Diplomatik) — In einem Mandat (von lateinisch mandare= „aus der Hand geben, beauftragen befehlen“) als Form mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden erteilt der Aussteller Aufträge oder Befehle. Nach der Erledigung des Auftrags war das Mandat… …   Deutsch Wikipedia

  • Mandat — Man·da̲t das; (e)s, e; 1 Jur, geschr; der Auftrag an einen Rechtsanwalt, einen juristisch zu beraten oder (vor Gericht) zu vertreten <jemandem ein Mandat erteilen>: Der Anwalt übernahm das Mandat 2 Pol; das Amt eines Abgeordneten im… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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