- Mangold, der
Der Mangold, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -e, der Hoch- und Oberdeutsche Nahme verschiedener Arten Pflanzen. 1) Einer Art des Lungenkrautes, welche zum Unterschiede von andern Arten Hirschmangold, genannt wird; Pulmonaria officinalis L. 2) Einer Art des Gänsefußes, welche auch guter Heinrich heißt, Chenopodium bonus Henricus L. und zum Unterschiede den Nahmen des schmierigen Mangolds führet. 3) Einiger Arten des wilden Ampfers. So wird der Meerampfer, Rumex maritimus L. auch Meermangold, und die gemeine Grindwurz; Rumex acutus L. auch Mangold und Mengelwurz genannt. 4) Am häufigsten ist dieser Nahme von einer Art Kohles mit dicken rübenartigen Wurzeln, welcher in Niedersachsen Beete, in einigen Oberdeutschen Gegenden aber Beiße, Beißkohl, Beißrüben heißt; Beta L. Rother Mangold, rothe Rüben, Beta rubra vulgaris, in Franken Runkel; gelber Mangold, Beta lutea major; weißer Mangold, weiße Beete, Beta Cicla; Meermangold, Beta maritima.
Anm. Die letzte Art heißt im Dän. gleichfalls Mangold und im Böhm. Manholt. Der Nahme ist ohne Zweifel Deutsch, ob er gleich dunkel ist. Die drey ersten Arten sind insgesammt heilende Pflanzen, und da die eine Art auch Mengelwurz heißt, so scheinet Mangel, oder doch dessen Ahnherr, mank, fehlerhaft, ungesund, das Stammwort zu seyn, so daß es eine wider Mängel des Leibes heilsame Pflanze bedeuten würde; wenn es nicht aus Mann und hold, oder aus Mann und heil, oder endlich auch aus dem veralteten Man, Mank, Mangel und Fehler, und heil zusammen gesetzet worden. Im alt Schwed. ist Manhelg, Manhaeld und Manaelg, die öffentliche Sicherheit.
Ein anderes Wort ist das Italiänische Manigoldo, welches so wohl einen Henker, als auch einen grausamen Menschen bedeutet, und seinen Deutschen Ursprung gleichfalls nicht verläugnen kann. Es stammet vermuthlich von dem alten man, falsch, betrüglich, und hold ab, (S. Meineid,) und bedeutet vermuthlich eben so viel als Unhold. Der eigenthümliche Geschlechtsnahme Mangold ist hin und wieder in Deutschland üblich, der aber auch aus Mann, homo, vir, und hold, oder gelten zusammen gesetzet seyn kann.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.