- Mark (3), die
3. Die Mark, plur. die -en, ein sehr altes und weit ausgebreitetes Wort, welches überhaupt so wohl ein Zeichen, als auch die damit bezeichnete Sache bedeutet.
1. Ein Zeichen. 1) In der allgemeinsten Bedeutung, ein jedes sichtbares oder körperliches Erinnerungszeichen, wie das verwandte Mahl. Im Angels. Mearc, im Finnländischen Merk, im Pers. Marz. Wir haben es nur noch mit verändertem Geschlechte in dem zusammen gesetzten Brandmark. Im weiblichen Geschlechte ist dafür noch in einigen Fällen die Marke üblich, S. dieses Wort, ingleichen die davon abstammenden merken und märzen. Im Hebr. ist marak ein Zeichen einbrennen. Mark gehöret in dieser weitesten Bedeutung, so wie Mahl, allem Ansehen nach zu dem Geschlechte des Wortes mähen, so fern es figürlich schneiden bedeutet, ein geschnittenes, gegrabenes oder auf ähnliche Art gemachtes Zeichen anzudeuten. Mahl und Mark sind bloß in den Ableitungslauten verschieden. Das Griech. μειρειν, theilen, ist sehr genau damit verwandt, so wie das Wendische Miera, im Diminut. Mierka, die Richtschnur, das Böhm. Mereni, das Messen, Merik, ein Messer, und meriti, messen. 2) In engerer Bedeutung, die Gränze eines Landes oder eines Bezirkes; bey dem Kero Marcho, bey dem Notker Marcha, im Tatian Marc, im mittlern Lat. Marcha, im Engl. Mark, bey dem Ulphilas Marco, im Dän. Mark, im Schwed. Märke, im Franz. Marche, und mit andern Ableitungssylben im Schwed. Märe, im Dalmat. Mira, im Wallis. Mars, im Pohln. Miara, im Lappländ. Märre, im Pers. Mar und Marz, im Litthanischen Miera, im Russischen Mera, im Finnländ. Määrä. In noch weiterer Bedeutung ist im Latein. Margo der Rand. Man gebrauchte es ehedem im Deutschen von den Gränzen aller Art, selbst großer Reiche und Länder, da es denn auch wohl das Gemerk, das Bemerk und die Markung lautete. Jetzt ist es nur noch von den Gränzen kleinerer Gebiete, besonders der Gerichtsbezirke, Dorffluren und Gemeindegüter üblich. Die Feldmark, die Gränze eines Feldes, die Dorfmark, eines Dorfes, die Holzmark, eines Gehölzes. Das verwandte Mahl hat auch diese Bedeutung mit demselben gemein. S. viele der folgenden Zusammensetzungen.
2. Eine mit einem Zeichen bemerkte Sache.
1) Die mit Gränzzeichen bemerkte Fläche, ein in seinen Marken oder Gränzen eingeschlossener Bezirk; eine Bedeutung, welche ehedem von sehr weitem Umfange war und es zum Theile noch ist. Es wurde daher nicht nur von ganzen Ländern gebraucht, wovon noch die eigenthümlichen Nahmen Dänemark, Finnmark, Lappmark zeugen, sondern auch von Provinzen, und zwar in Deutschland besonders von solchen, welche zur Sicherheit des Reiches an den Gränzen gegen unruhige Nachbarn, besonders gegen die Slaven und Wenden errichtet und angeleget wurden, welche daher Marken, und so fern sie gewissen Mark- oder Gränzgrafen zur Aufsicht und Vertheidigung anvertrauet wurden, Markgrafschaften hießen. Die Mark Brandenburg, Meißen, die Lausitz, Mähren, Steyermark u.a.m. waren ehedem solche Marken oder Markgrafschaften und haben diesen Nahmen noch bis jetzt behalten. Im Schwabenspiegel heißt eine solche Mark der Markt.
Heut zu Tage pflegt man nur noch kleinere in ihren Gränzen eingeschlossene Bezirke mit diesem Nahmen zu belegen. Die Hofmark ist in Baiern der Gerichtsbezirk eines adeligen Hofes. Die Dorfmark, auch in Obersachsen, die zu einem Dorfe gehörigen Grundstücke, welche, so fern sie besonders aus Äckern bestehen, auch die Feldmark heißen. Die Holzmark in Westphalen und am Rheinstrome, ein in seinen Gränzen eingeschlossener oder abgetheilter Wald, woran mehrere Antheil haben. In Niedersachsen werden auch gemeine Weiden, Torfgruben u.s.f. Marken genannt. Im Schwed. ist Mark gleichfalls ein unter mehrere vertheiltes Feld. In welcher ganzen Bedeutung so wohl der Begriff der Gränze, als auch der mehr ursprüngliche der Theilung der herrschende seyn kann.
2) Eine Art eines Gewichtes, vermuthlich wegen des darauf geschlagenen Stämpels, oder auch so fern ein körperliches Gewicht das Zeichen des Gewichtes ist. (a) Eigentlich, wo die Mark noch ein sehr gewöhnliches Gewicht des Goldes und Silbers ist, welches sechzehen Loth wieget, nur daß es bey dem Golde anders eingetheilet wird, als bey dem Silber. Eine Mark Silbers hat 16 Loth, das Loth 6 Gran, der Gran 6 Grän, folglich die ganze Mark 288 Grän. Die Mark Goldes hält 24 Karat, oder 96 Gran oder 288 Grän, welche 67 Ducaten machen. An einigen Orten wird die Mark so wohl im Gold- als Silbergewichte in 12 Pfennige, der Pfennig aber in 24 Groschen oder Gran getheilet, welche wiederum 288 Groschen oder Grän machen. Die Beschaffenheit des Goldes oder Silbers wird durch Beysätze angedeutet. Eine Mark löthiges Silber, oder die löthige Mark ist die, bey welcher sich 1 oder auch 1 1/2 Loth Zusatz befindet. Eine Mark löthiges Goldes hält 72 Ducaten oder Goldgulden, jeden zu 1 Thlr. 8 Gr. Im mittlern Lat. Marca. Im Schwed. ist Mark, im Engl. Mark, so viel als ein Pfund oder 32 Loth. (b) Figürlich ist die Mark in manchen Gegenden eine größten Theils eingebildete oder Rechnungsmünze, vermuthlich weil man ehedem das Geld zu wiegen pflegte, oder vielleicht auch, wegen des darauf geprägten Zeichens oder Gepräges, wo sie aber von sehr verschiedener Beschaffenheit ist, welche nicht allein von dem Unterschiede des Geldes, sondern auch von einem wirklichen Unterschiede in dem Gewichte abhängt, indem ehedem mehrere Arten des Gewichtes den Nahmen der Mark führeten. Sehr häufig war ehedem eine Mark Silbers 16 Loth von einer gewissen Münze, welche in jedem Falle näher bestimmt werden mußte. Oft legte man auch die Mark reines Silbers zum Grunde, da es denn auf die Beschaffenheit der Münze ankam, wie viel von derselben ihr gleich kam. Aber man hat auch noch jetzt Münzen, besonders Rechnungsmünzen, wo die Mark ein von dem vorigen ganz verschiedenes Gewicht ist. Eine Mark Lübisch, d.i. eine Lübeckische Mark, gilt 9 Gr. 4 Pf. Die Lübische Staatsmark aber von 1506 gilt 1 Thlr. Die Mark courant in Hamburg ist 9 Gr. 4 Pf. Die Mark Banco aber 11 Gr. 4 Pf. Die Dänische Mark courant ist nur 4 Gr. 8 Pf. In Schweden ist die Mark so wohl eine Kupfermünze von 10 1/2 Pf. als auch eine Silbermünze von 2 Gr. 7 1/2 Pf. alles den Louis d'or zu 5 Thlr. gerechnet. In Aachen werden sogar die Petermännchen, welche 4 4/9 Pf. gelten, Marken genannt. Eine Mark Fierdings zu Riga gilt 2 Fierdings oder 3 Gr. Die Bremer Mark oder Mark Bremisch hält 32 Bremer Groot. Eine Mark Sundisch gilt in Stralsund 4 Gr. Im Osnabrückischen hält die schwere Mark 12 Osnabrück. Schillinge, die leichte aber 7 Schillinge oder 8 Gr. In vielen der obigen Fälle scheinet die alte Bedeutung des Wortes Mark, da es auch ein Gewicht von 1 Lothe war, zum Grunde zu liegen, welches Gewicht zum Unterschiede auch eine Mark löthig hieß. In den mittlern Zeiten hatte fast jeder Ort seine eigene Art nach Marken zu rechnen, von denen Du Fresne eine große Menge gesammelt hat. S. auch Markstück. In Schleswig hält eine Hufe 6 Mark Goldes oder 12 Heitscheffel, vermuthlich weil sie ehedem 6 Mark Goldes galt. In einem andern Verstande ist Marcata terrae im mittlern Lat. so viel Land, als des Jahres eine Mark Silbers eintrug.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.