Marktgeld, das

Marktgeld, das

Das Marktgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er. 1) Das von dem Verkäufer auf einem Markte gelösete Geld. 2) Dasjenige Geld, welches der Hausvater zum Einkaufe der nöthigen Bedürfnisse für sein Haus an den Wochenmarkten hergibt. 3) An einigen Orten wird auch das Stand- oder Budengeld, welches die Verkäufer an die Obrigkeit entrichten, das Marktgeld genannt. 4) An noch andern, ein Geschenk an Gelde, welches, besonders dem Gesinde, zum Jahrmarkte gegeben wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Marktgeld — Mạrkt|ge|bühr, die, Mạrkt|geld, das: für die gewerbliche Teilnahme am Markt u. die Errichtung eines Verkaufsstandes zu entrichtende Gebühr …   Universal-Lexikon

  • Zoll [1] — Zoll (engl. u. plattd. Toll, deutsch auch Mauth), 1) im Allgemeinen jede indirecte Abgabe, welche an einer besonderen Zollstätte erhoben wird. In diesem weiteren Sinne wird das Wort auch von dem Leib u. Personalzoll gebraucht, welchen entweder… …   Pierer's Universal-Lexikon

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