Marktrecht, das

Marktrecht, das

Das Marktrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, einen oder mehrere öffentliche Märkte zu haben, ohne Plural; die Marktfreyheit, die Marktgerechtigkeit. 2) Das Befugniß eines Ortes ein Markt oder Marktflecken zu seyn; gleichfalls ohne Plural. Einem Dorfe Marktrecht ertheilen, es zu einem Marktflecken erheben. 3) Die unter den Käufern und Verkäufern in öffentlichem Handel auf Märkten eingeführten Rechte, deren ganzer Inbegriff auch wohl collective und ohne Plural das Marktrecht genannt wird. 4) An einigen Orten wird auch diejenige Abgabe, welche die Obrigkeit außer dem Zolle von den Verkäufern, für das Recht, auf öffentlichem Markte feil zu haben, bekommt, das Marktrecht genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Marktrecht — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

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  • Marktflecken — Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht. Das Marktrecht war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt, einen Wochen oder Jahrmarkt abzuhalten. Der dafür bestimmte Platz stand dann unter Marktfrieden …   Deutsch Wikipedia

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