Meisterrecht, das

Meisterrecht, das

Das Meisterrêcht, des -es, plur. die -e. 1) Bey den Handwerkern, das mit dem Rahmen und Stande eines Handwerksmeisters verbundene Recht, das Recht, ein Handwerk öffentlich zu treiben, und Gesellen und Lehrlinge zu halten. Das Meisterrecht erhalten, erlangen, gewinnen. 2) In einigen Oberdeutschen Gegenden bedeutet es auch das Meisterstück. Sein Meisterrecht an etwas thun, Opitz. Und an einem andern Orte nennt er die Natur des Höchsten Meisterrecht und erstgebornes Kind.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Abraham van den Blocke — Das Langgassertor 1687 Abraham van den Blocke (* 1572 in Königsberg; † 31. Januar 1628 in Danzig) war ein deutscher Architekt und Bildhauer niederländischer Herkunft, der hauptsächlich in Danzig wirkte. Sein Vater war der berühmte Architekt und… …   Deutsch Wikipedia

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  • Zunft [1] — Zunft (Innung, Amt, Gaffel, Gaffelamt, Handwerk im engeren Sinne, Gilde, Gülte, Gilte, Amtsgilde, Zeche, Gewerk, Brüderschaft), die unter Genehmigung des Staates bestehende Verbindung mehrer zur Betreibung gewisser Gewerbe in eigenem Namen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Fallen — Fallen, verb. irreg. neutr. welches das Hülfsw. seyn erfordert. Ich falle, du fällst, er fällt; Imperf. ich fiel; Mittelw. gefallen. Es druckt überhaupt diejenige Bewegung aus, nach welcher ein Körper durch seine Schwere schnell nach dem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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