- Mensch, das
Das Mênsch, des -es, plur. die -er, das vorige Wort, nur mit verändertem Geschlechte und in eingeschränkter Bedeutung. 1. * Eine Person männlichen Geschlechtes, besonders in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. O du unmenschlichs Mensch, redet Opitz einen Selbstmörder an. Im Schwabenspiegel wird daz Mensche und der Mensch, ohne Unterschied, von einer männlichen Person gebraucht. 2. Eine Person weiblichen Geschlechtes. 1) * Überhaupt und ohne allen verächtlichen Nebenbegriff; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung, welche noch bey dem Opitz, besonders von einer jungen unverheiratheten Person, mehrmahls vorkommt. Ein reiches Mensch, ein reiches Mädchen, eine reiche Jungfer, Opitz.
Diß Mensch soll solche Noth, soll solche große Noth
Mir seilen auf den Hals?
Opitz.
von seiner Geliebten.
Kein kluger liebt ein Mensch von ihrer Kleidung wegen,
Die sonsten gräulich ist,
ebend.
Hie liegt der zugebracht sein Leben hat mit Lieben
Zu lieben dieses Mensch, das allzeit ihn geplagt,
ebend.
Nur in den niedrigen Sprecharten kommt es noch zuweilen in diesem Verstande vor.
Das Mensch (die flinke Hanne) gefällt auch ungeputzt,
Haged.
2) In engerer Bedeutung, eine geringe Person weiblichen Geschlechtes, im verächtlichen Verstande. Ein armes Mensch. Ein böses, zanksüchtiges Mensch. Ein Frauensmensch, Weibsmensch. Besonders eine zu geringen Diensten verpflichtete weibliche Person, eine Magd, Ital. Massara; doch auch nur in der harten und verächtlichen Sprechart. Ein Dienstmensch, Küchenmensch, Kindermensch, Stubenmensch. Dem armen Menschen, (Mensche,) Gell. An den Höfen sind die Kammermenscher geringere Kammerbedienten, welche unmittelbar auf die Kammerdienerinnen folgen, und ihres geringen und verächtlichen Titels ungeachtet oft Figur genug machen. Die Kehrmenscher sind eben daselbst geringere weibliche Personen, welche die Zimmer auskehren. In noch verächtlicherm Verstande pflegt man eine Hure in manchen Gegenden nur ein Mensch zu nennen; wo es zugleich ein Schimpfwort ist, welches auf Anbringen des Klägers gerichtlich geahndet wird. Engl. Wench, ein junges Mädchen, und eine Hure.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.