- Miterbe, der
Der Mitêrbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Miterbinn, eine Person, welche mit einer andern an einer und eben derselben Erbschaft Theil hat; ein Erbgenoß, bey dem Notker Geerbe.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Mitêrbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Miterbinn, eine Person, welche mit einer andern an einer und eben derselben Erbschaft Theil hat; ein Erbgenoß, bey dem Notker Geerbe.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Miterbe — Miterbe, Personen, die nebeneinander Erben geworden sind (s. Erbe). In einem solchen Fall erwerben die einzelnen Erben nicht ein ihrer Verfügung unterliegendes Recht an den einzelnen Nachlaßgegenständen, sondern nur an dem ihrer Erbquote… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Miterbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… … Deutsch Wikipedia
Miterbe — Mịt|er|be 〈m. 17〉 einer der Erben * * * Mịt|er|be, der; n, n: jmd., der mit anderen zusammen Erbe von etw. ist. * * * Mit|erbe, eine von mehreren Personen, die zusammen bei einem Erbfall erben und notwendigerweise eine Erbengemeinschaft (die… … Universal-Lexikon
Miterbe — Mịt|er|be, der … Die deutsche Rechtschreibung
Erbgenoß, der — Der Êrbgenóß, des ssen, plur. die ssen, der Genoß an einer Erbschaft; der Miterbe, welche Benennung üblicher ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Liste Frankfurter Straßennamen/H — Inhaltsverzeichnis 1 Ha 2 He 3 Hi 4 Ho 5 Hu 6 Hy 7 Quellen // … Deutsch Wikipedia
Ottokar I. (Steiermark) — Ottokar I., auch Otakar († 29. März 1075(?) in Rom) war Graf im Chiemgau und Markgraf der Karantaner Mark. Leben Ottokar war ein Traungauer, Sohn von Otakar/Oci V. († 1020) und Willibirg, Tochter Arnolds II. von Wels Lambach. Im Jahr 1048 (?) ist … Deutsch Wikipedia
Erbengemeinschaft — Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich (Gesamthandsgemeinschaft) in Rechte und Pflichten (Nachlass) eines Verstorbenen (Erblasser) eintreten (§ 2032 BGB). Die eine… … Deutsch Wikipedia
Alleinerbe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Erbrecht eine Mehrzahl von Personen (Erben), die gemeinschaftlich… … Deutsch Wikipedia
Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon