- Mitklagen
Mitklagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, mit einem andern gemeinschaftlich klagen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Mitklagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, mit einem andern gemeinschaftlich klagen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.