Nacheile, die

Nacheile, die

Die Nacheile, plur. inus. die Handlung, da man jemanden nacheilet. In engerer Bedeutung ist es in einigen Gegenden die Verfolgung eines flüchtigen Missethäters. Die Unterthanen zur Nacheile aufbiethen. Ingleichen das Recht, flüchtige Missethäter zu verfolgen. Die Nacheile haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Nacheile — ist die Durchsetzung hoheitlicher Rechte bzw. Aufgaben durch Verfolgung eines Flüchtenden über die Grenze des Gebietes hinaus, in dem dem verfolgenden Staat diese Rechte zustehen. Von Bedeutung ist traditionell die Nacheile zur See, die heute… …   Deutsch Wikipedia

  • Nacheile — (Sequela judicialis), Verfolgung eines flüchtigen Verbrechers, wozu nach altgermanischem Strafverfahren die Gemeinde auf ein bestimmtes Geschrei (Gerüffte) verbunden war, während man später annahm, daß alle Gerichtseingesessenen verpflichtet… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nacheile — Nacheile, vor Zeiten die Verfolgung flüchtiger Verbrecher von Seiten der Gemeinde …   Herders Conversations-Lexikon

  • Nacheile — Nach|eile,   im Strafprozessrecht (§ 167 Gerichtsverfassungsgesetz) die Befugnis der Polizeibeamten der (Bundes )Länder, die Verfolgung eines Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Bundeslandes fortzusetzen. Der Ergriffene ist unverzüglich an… …   Universal-Lexikon

  • Polizeiliche Nacheile — In der juristischen Fachsprache bezeichnet Nacheile die Verfolgung eines flüchtigen Verdächtigen durch Polizeibeamte über die Grenzen ihres Zuständigkeitsbereichs hinaus. Entsprechende Verfahrensregelungen finden sich u.a. im § 167… …   Deutsch Wikipedia

  • organisierte Kriminalität — organisierte Kriminalität,   verbreitete Bezeichnung für von Gruppen verübte kriminelle Handlungen und die damit verbundene Kriminalitätsstruktur. Soweit es sich um einzelne Straftaten handelt, wird auch von organisiertem Verbrechen gesprochen.… …   Universal-Lexikon

  • Staatsvertrag — Staats|ver|trag 〈m. 1u〉 1. 〈Philos.〉 Vertrag zw. den sich zu einem Staat zusammenschließenden Personen od. zw. diesen u. dem Herrscher (häufig als theoret. Grundlage bei der ursprünglichen Staatenbildung angenommen) 2. 〈allg.〉 Vertrag zwischen… …   Universal-Lexikon

  • Schengener Abkommen — Schen|ge|ner Ab|kom|men, Schen|gen|ab|kom|men, das [nach dem luxemb. Ort Schengen, in dem das Abkommen geschlossen wurde] (Politik): Vereinbarung innerhalb der EU über Grenzkontrollen und Strafverfolgung. * * * Schẹngener Abkommen,   Bezeichnung …   Universal-Lexikon

  • SDÜ — Die Staaten des Schengener Abkommens ██ Mitglieder ██ unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung …   Deutsch Wikipedia

  • Schengen-Abkommen — Die Staaten des Schengener Abkommens ██ Mitglieder ██ unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung …   Deutsch Wikipedia

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