Nacherbe, der

Nacherbe, der

Der Nachêrbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Nacherbinn, ein nachgesetzter Erbe, eine Person, welche in Ermangelung, oder nach dem Abgange des Haupterben zum Erben eingesetzt worden; im Oberd. ein Aftererbe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Nacherbe — Nacherbe, der Erbe, welcher, wenn der Haupterbe wegfällt, in den Nachlaß succedirt; eine derartige Bestimmung heißt Nacherbsatzung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B …   Deutsch Wikipedia

  • Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nacherbe — der durch ⇡ Verfügung von Todes wegen eingesetzte ⇡ Erbe, der Erbe werden soll, nachdem zunächst ein anderer Erbe (⇡ Vorerbe) geworden war (§§ 2100–2146 BGB). Der N. ist im Zweifel auch ⇡ Ersatzerbe des Vorerben. Bis zum Eintritt der Nacherbfolge …   Lexikon der Economics

  • Nacherbe — Nach|er|be 〈m. 17〉 jmd., der nach dem Tod eines Erben (aufgrund testamentar. Verfügung) dessen Erbe wird * * * Nach|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): (durch ein Testament bestimmter) zweiter gleichberechtigter Erbe nach dem Vorerben. * * * Nach|erbe …   Universal-Lexikon

  • Nacherbe — Nach|er|be, der …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Aftererbe, der — * Der Afterêrbe, des n, plur. die n, der auf solche Art zum Erben eingesetzet worden; ein Nacherbe …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aftererbe — Aftererbe, Nacherbe, der Erbe, der erst Erbe wird, nachdem zuerst ein anderer (Vorerbe) Erbe geworden ist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z …   Deutsch Wikipedia

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